Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Jahresabschluss

Bei einem Jahresabschluss handelt es sich um den kaufmännischen und rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres eines Unternehmens. Durch den Jahresabschluss wird der Erfolg oder aber der Verlust eines Unternehmens und dessen finanzielle Lage festgestellt. Mit dem Jahresabschluss werden die laufenden Buchhaltungsarbeiten für das Jahr abgeschlossen, Abrechnungs-Dokumente zusammengestellt, Prüfungen vollzogen, Angaben bestätigt und je nach Unternehmensgröße auch veröffentlicht. Nach §§ 242, 264 HGB (Handelsgesetzbuch) gehören zum Jahresabschluss Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhänge und Lageberichte. Nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die dafür eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen haben.

Ein Jahresabschluss soll über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens informieren und dient gleichzeitig als Bemessungsgrundlage für die Ergebnisverteilung und Besteuerung. Der Abschluss wird für Planungen und künftige Unternehmensentscheidungen herangezogen. Des Weiteren kann der Jahresabschluss ein wichtiges Kriterium für die Vergabe von Krediten und Darlehen darstellen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann der Abschluss auch als Beweismittel genutzt werden. In steuerlicher Hinsicht ist der Jahresabschluss die Grundlage für die Besteuerung und Ermittlung von Dividenden oder Beteiligungen. Auch dokumentiert der Abschluss, dass das Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung durchgeführt hat.

In Deutschland muss jedes gewerbliche Unternehmen Bücher führen und einen Jahresabschluss erstellen. Alle Kaufleute mit Ausnahme von Einzelkaufleuten mit bestimmten Umsatzerlösen bzw. Jahresüberschüssen sind demnach verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen.

Der Jahresabschluss muss je nach Unternehmensgröße innerhalb der ersten drei bis ersten sechs Monate des neuen Jahres erstellt werden.  Durch den Abschluss selbst wird das Ergebnis der vorbereitenden Buchführung überprüft und bei Bedarf korrigiert. Zu den Vorarbeiten gehört je nach Unternehmen eine Inventur, um tatsächliche Vermögens- oder Schulden-Bestände festzustellen. Des Weiteren müssen Abschreibungen, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Forderungen, Bonitäten, Ausfälle, Rückstellungen, Rücklagen und Rechnungen überprüft und ggf. korrigiert werden.

Erstellt wird ein Jahresabschluss mit Merkmalen wie Kontenabschluss, Abschlussübersicht, Feststellungen, Rechnungslegungsdokumente, Prüfungs- und Publizitätskriterien, Verteilung von Gewinn und Verlust, Auswertung und Abschlussergebnis.

Synonyme: Jahresbilanz, Bilanz