Altersvorsorge

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Diese Möglichkeiten für die Auszahlung der Riester-Rente haben Verbraucher:

In der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ erklärte die Stiftung Warentest fünf verschiedene Möglichkeiten der Auszahlung von angespartem Riester-Kapital nebst den jeweiligen steuerlichen Auswirkungen. Erläutert wurden die Optionen lebenslange Rente, Teilauszahlung mit Verrentung des restlichen Kapitals, Vertragskündigung, Anlage in Wohnungseigentum und Abfindung bei Geringbeträgen.

Laut Statista existieren Ende des Jahres 2022 am Markt ca. 16,9 Millionen Riester-Verträge. Viele dieser Verträge können in den nächsten Jahren ausgezahlt werden, da zahlreiche Versicherungskunden – die sich nach der Einführung des AVmG Altersvermögensgesetz und damit der staatlich geförderten Altersvorsorge eine zusätzliche Rente aufbauen wollten – in den Ruhestand gehen. Aus diesem Grund hat die Stiftung Warentest im Finanztest (Ausgabe 8/2022) fünf Möglichkeiten unter die Lupe genommen, die sich Riester-Kunden vor Beginn der Auszahlungsphase anbieten könnten.

 

Rente – nicht immer die beste Option

Die lebenslange Rente ist eine Option, aber nach Aussage des Tests nicht immer die beste. Möglich wäre auch

  • Teilauszahlung mit Verrentung des restlichen Kapitals
  • Vertragskündigung
  • Anlage des Sparkapitals in Wohneigentum
  • Abfindung und kleine Rente

Grundsätzlich kann keine für die Allgemeinheit gültige Aussage getroffen werden, welche Option die vorteilhaftesten Möglichkeiten bietet. Es müssen unterschiedliche Faktoren Berücksichtigung finden. Ein Tipp jedoch lautet: Erst rechnen – dann Entscheidung treffen!

 

Steuerliche Auswirkungen anhand eines Beispiels

Geht man von einem Beispiel aus, bei dem ein Vertrag von einer westdeutschen Kundin bereits 14 Jahre von Anfang 2008 bis Ende 2021 läuft, stellen sich die fünf Möglichkeiten steuerlich wie folgt dar:

Ausgegangen wird von einem Einkommen von 53.000 € mit einer Steigerung von 1 % im Jahr. Die Musterkundin ist darüber hinaus in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung durch Zahlung eines Zusatzbeitrages von 1,3 % pflichtversichert.

Das Beispiel geht von einer am 01.01.2022 beginnenden Auszahlungsphase aus, zu deren Zeitpunkt die Kundin 65 Jahre alt ist. Aus dem Umlageverfahren bezieht sie 24.000 € pro Jahr und aus Verpachtung zusätzlich 6.000 € im Jahr. Ohne die Riester-Rente muss sie 2.694 € Einkommenssteuer entrichten.

Das Guthaben aus dem Riester-Vertrag beträgt 35.000 €. Gezahlt wurden Beiträge in Höhe von 27.160 €. Die Gesamtförderung in Höhe von 9.537 € teilt sich in 2.240 € Zulagen und 7.297 € steuerlicher Förderung auf. Beziffert werden die Erträge mit 5.600 € und 19.863 € Kapital, wobei Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren nicht berücksichtigt wurden.

 

Bei langer Lebensdauer lohnt sich die Rente

Wem es wichtig ist, die gesetzliche Rente auf Lebensdauer zu ergänzen, dem wird die Verrentung des angesparten Kapitals empfohlen. Der Zeitpunkt, an dem sich die Investition gelohnt hat, kann schneller erreicht werden, je höher die monatliche Rate ausfällt.

Beim vorerwähnten Beispiel übersteigen die Rentenzahlungen der Kundin das eigene Investment nach knapp 22 Jahren. Die Lebenserwartung einer heute 65-jährigen Frau liegt nach Angaben von Destatis (Statistisches Bundesamt) bei weiteren 22,55 Jahren. Ausschlaggebend sei nach Angaben der Tester jedoch nicht nur die Rentenrendite, sondern auch die persönliche Situation. Für Rentner, die im Alter ein zusätzliches Einkommen benötigen, könnte also auch eine geringere Riester-Rente durchaus Sinn machen.

 

Bei Investitionsvorhaben besser Teilauszahlung

Bei Beginn der Auszahlungsphase besteht die Möglichkeit einer Teilauszahlung von bis zu 30 %, um beispielsweise einen Teil des Kapitals für eine größere Investition zu nutzen. Wird eine Teilauszahlung gewählt, so muss dann der Rest von mindestens 70 % verrentet werden. Allerdings ist dies auch durch einen Auszahlungsplan ab einem Alter von 85 Jahren möglich.

Steuerlich könnte sich diese Variante problematisch auswirken. Die Auszahlung eines Teilbetrages erhöht im Auszahlungs- und damit Veranlagungsjahr das Einkommen, was sich wiederum auf den Steuersatz auswirken kann.

Beim vorerwähnten Beispiel lohnt sich die Teilauszahlung aus Gründen der Rendite. Aber auch hier sollte die persönliche Situation Berücksichtigung finden. Es muss bei dieser Option geklärt werden, ob eine durch die Teilauszahlung reduzierte Rente dann in der Zukunft auch ausreichen kann, um seinen Lebensstandard zu erhalten. Geprüft werden sollten hierbei auch der Break-even-Point sowie das Verrentungsangebot.

 

Bei hoher Steuerlast kann sich eine Kündigung lohnen

Bei einer Vertragskündigung geht auch die Förderung verloren. Diese Option bietet sich jedoch für Sparer an, die bereits selbst hohe Beträge eingezahlt haben und denen wegen ihrer Einkünfte im Ruhestand eine hohe Steuerbelastung droht.

Nach Angaben von Finanztest wird in diesen Fällen nur der Betrag besteuert, der nach Abzug von eigenen Einzahlungsbeträgen, Kosten und Zulagen vom Guthaben des Vertrags übrig bleibt – und darüber hinaus davon häufig nur die Hälfte. Wenn das Kapital zum Beispiel erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird (bzw. ab dem 62. Lebensjahr bei Verträgen ab 2012) und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist, wird steuerlich so verfahren. Laut Finanztest gibt es bei Riester-Rentenversicherung vor 2005 nur den Sonderfall, dass eine Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit regelmäßig komplett steuerfrei ist.

Im Musterbeispiel konnten die Tester keine Nachteile für die Kundin erkennen. Selbst bei einer Auszahlung ohne die Förderung könnte sich die Kundin die garantierte Netto-Rente selbst zahlen. Würde sie das Geld geschickt anlegen, könnte sie sogar über höhere Beträge verfügen. Wer jedoch mit einer langen Lebenszeit rechnet und auf Komfort setzt, der sollte eher auf die Rente setzen.

 

Finanzierung von Wohneigentum mit Riester-Guthaben

Eine weitere Möglichkeit ist, das angesparte Riester-Guthaben für ein Investment in Wohneigentum zu nutzen. Mit dem Geld können Immobilien gekauft, gebaut, altersgerecht umgebaut oder Schulden getilgt werden. Allerdings muss das Kapital versteuert werden. Finanztest verweist hier auf zwei Möglichkeiten: bei einem einmaligen Arbeitsgang werden vom Finanzamt lediglich 70 % versteuert; bei einer Verteilung über die Jahre bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres muss die Summe vollständig besteuert werden. Wird die Immobilie bei der Wahl einer Besteuerung auf einen Schlag verkauft, muss der Nachlass in Höhe von 30 % Nachlass nachversteuert werden.

 

Keine Erstattung der Förderung bei Abfindung

Bei geringen Beträgen wird das Kapital durch die Anbieter in einer Summe ausgezahlt. Bis zu welcher Höhe ein Guthaben nicht verrentet wird, muss jedes Jahr neu festgelegt werden. Im Moment (2022) liegt die Grenze noch bei Vermögen aus dem Vertrag, das später eine monatliche Rente von höchstens 33,95 € (West) beziehungsweise 32,90 € (Ost) ergeben würde. Sparer haben hier keine Wahl und müssen die Förderung dann auch nicht zurückzahlen. Eine Abfindung muss jedoch versteuert werden.

Im Beispiel haben die Tester hierfür die Parameter geändert und das Vermögen auf 10.000 € festgelegt. Ausgehend davon, dass die Kunden ihren Vertrag schon nach vier Jahren hat beitragsfrei stellen lassen, ergibt sich bei Vergleich der Netto-Kapitalauszahlungen mit dem eigenen Investment für die Beispiel-Kundin ein Plus.

 

kfh23